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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge, die zwischen RentyourDay (- im nachfolgenden “der Vermieter” genannt -) und dem Auftraggeber (- im nachfolgenden ” der Mieter” genannt -) geschlossen werden. Stand: 26.12.2022

 

1§ Allgemein

1.Die AGB’s von RentyourDay sind grundsätzlich die Basis aller Geschäftsvorgänge, Lieferungen, Leistungen und Beauftragungen. Ohne Anerkenntnis dieser AGB’s kommt kein Vertrag zustande. Die Einkaufsbedingungen egal von welchem Auftraggeber sind hiermit außer Kraft gesetzt. Die AGB’ s von RentyourDay gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beauftragung gelten diese Bedingungen als unwiderruflich angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung entsteht kein Vertrag. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir diese ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.

 

2. Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen.

 

3. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nicht gestattet.

 

4. Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden. Wenn nicht ausdrücklich zugesagt ist unser Equipment grundsätzlich nicht wasserfest und muss Spritzwasser geschützt aufgestellt werden.

 

5. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

 

6. Die von uns vermieteten Mietgegenstände sind Gebrauchtartikel und haben dem entsprechend Gebrauchsspuren. Mietgegenstände können nicht neu sein, dies in ein Widerspruch in sich.  Alle vom Vermieter angebotenen Mietartikel sind gebraucht und nicht neuwertig. Somit weisen die Mietartikel normale Gebrauchsspuren auf, welche die Funktion des Mietartikels in keiner Weise beeinträchtigt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gebrauchsspuren kein Grund für eine Reklamation des Auftrags und/oder eine Reduzierung des Rechnungsbetrages sind.

 

7. Eine Reparatur darf nur nach Rücksprache mit uns und auch nur fachmännisch durchgeführt werden. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Mieters

 

8. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.

 

9. RentyourDay ist bis auf Widerruf dazu berechtigt den belieferten Kunden / belieferte Veranstaltung als Referenz zu benennen und/oder als Referenz mit Logo aufzuführen. RentyourDay muss dazu nachweisen, dass die Referenz berechtigt aufgeführt wird und ein tatsächlicher Auftrag dazu existiert. Wenn eine Firma die Benennung der Referenz nicht gestattet, muss dies ausdrücklich und schriftlich bei RentyourDay eingereicht werden. Die Referenz wird auf erstes Verlangen sofort entfernt. 

 

10. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Kitzingen/Hohenfeld. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.

 

11. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

 

2. § Haftung und Schadensersatz

1. Unsere Mietgeräte sind nicht versichert. Bei Verlust der Artikel haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes. Bei Beschädigungen der Artikel, die den Artikel für dessen Zweck unbrauchbar machen, oder bei Beschädigungen die den Artikel optisch negativ beeinflussen (bspw. abgesprungene Kante an Tellern, Tassen etc.) haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.

 

Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.

 

2. RentyourDay ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Aufgrund von Teilleistung und / oder Ausfall der Leistung insbesondere wegen höherer Gewalt (wie auch Krankheit, Stau, Unfall, Krieg, Fahrzeugschäden, etc..) können gegenüber RentyourDay keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Bei kurzfristige Auftragsentgegennahmen verbunden mit einer kurzfristigen Ausführung übernimmt der Mieter das vollständige Risiko / Schadenübernahme.

 

3. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen.

 

4. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.

3. § Vertragsschluss
 
3.1 Allgemein

1. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten. Kosten für Reparatur / Montage / Reinigung kann uns der Mieter nicht in Rechnung stellen.

 

2. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB’s

 

3. Beauftragungen sind für den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

4. Wird ein schriftlicher Auftrag weniger als 1 Tag vor Mietbeginn vom Mieter storniert, ist der Mieter zur Zahlung in Höhe von 100%, bei Absage ab 1 Woche vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 85% und bei Absage der Veranstaltung ab 2 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 65% und die Wochen davor zur Zahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig schriftlich zu stornieren, ist der Vermieter berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis zu berechnen.

 

5. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war. Bestellte und abholbereite Ware ist kostenpflichtig.

 

6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Verspätete Abholungen berechtigen nicht zum Abzug der Rechnung. Das Mietequipment gilt als in Gebrauch mit der Annahme der Ware.

 

7. Im Falle von Zahlungsverzug (14 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10% über den Rechnungsbetrag. Für jeden weiteren Monat Verzug fallen erneut Verzugszinsen in Höhe von 10% über den ursprünglichen Rechnungsbetrag an.

 

8. Stornierungen und Änderungen seitens des Mieters müssen stets schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen besitzen keine Gültigkeit.

3.2 Auslieferung

1. RentyourDay versucht alles um den Auftrag fristgerecht auszuführen. Mit der Übergabe der Ware gilt die Ware im vollen Umfang als zahlungspflichtig zugestellt. Wenn bei Zustellung kein Schaden vermerkt wird, kann keine Mängelrüge nachträglich ausgesprochen werden. Ein verdeckter Schaden muss innerhalb einer Stunde RentyourDay schriftlich angezeigt werden. Dadurch ist eine Rechnungskürzung bzw. eine Zahlungsverweigerung / Rechnungskürzung ausgeschlossen. Mit der Bestellung / Buchung / Beauftragung bei RentyourDay erklärt sich der Kunde mit diesem Passus ausdrücklich einverstanden. Für später gemeldete Schäden und die damit verbundenen Folgen haftet der Mieter. Bei Rückgabe kann nicht behauptet werden, dass die Mietsachen schon defekt angekommen sind, wenn keine Meldung über Defekte bei Ankunft / Übergaben gemacht worden sind. Rentyourday ist natürlich darauf bedacht, dass alle gebuchten Leistungen vollständig erfüllt werden. 

 

2. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

 

3.3 Rückgabe

 

1. Bei der Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert.

 

2. Die Mietartikel Geschirr, Besteck und Gläser müssen vom Mieter vorgereinigt werden. Dies bedeutet es dürfen keine losen Essensrückstände mehr vorhanden sein.

 

3. Sollten die im Abs. 2 genannten Mietartikel nicht vorgereinigt zurückgegeben werden, fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 0,5 € pro Stück an.

 

4. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

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